Energieausweise

Die bekannteste Tätigkeit eines Gebäudeenergieberaters ist sicherlich das Ausstellen von Energieausweisen. Spätestens dann, wenn Sie Ihr Gebäude vermieten oder verkaufen wollen, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und den kann ich Ihnen liefern.

Je nach Alter und Art des Gebäudes sind dabei zwei verschiedene Arten zulässig:

- der einfachere „Verbrauchsausweis“ auf Basis des Energieverbrauches der vergangenen 3 Jahre

- oder der umfangreichere „Bedarfsausweis“ auf Grundlage des tatsächlichen energetischen Zustandes Ihres Hauses.

Mehr dazu unter „Wer benötigt einen, und wenn ja welchen Energieausweis?“.

Für den Fall, dass Ihr Gebäude den „Bedarfsausweis“ benötigt, gehört zum Ausstellen des Ausweises auch die schriftliche Ausarbeitung von Vorschlägen zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes.