Energetisch sanieren kann durchaus teuer werden...
...daher gibt es eine Vielzahl an möglichen Zuschüssen, die Sie selbstverständlich nach Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen. Auf Bundesebene hat sich die Förderung zum Jahresbeginn 2023 erneut in einigen Punkten verändert. Im Grundsatz bekommen Sie nun bei Maßnahmen an der Gebäudehülle 15% Grundförderung, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz auf 20%. Naturgemäß werden für eine Förderung strengere Maßstäbe angelegt, als es die gesetzlichen Vorgaben ohnehin schon tun. Daher ist die geförderte Ausführung z.B. eines Fensters auch immer aufwendiger und damit teurer, als diejenige für den gesetzlichen Mindeststandard. In der Regel ist es aber so, dass die Förderung den damit verbundenen Mehrpreis etwas übersteigt und Sie bekommen auf diese Weise z.B. das energetisch deutlich bessere Fenster für einen sogar etwas günstigeren Preis. Wenn es also keine baulichen anderen Gründe gibt, die dagegen sprechen (auch das kann es aber durchaus geben), dann ist die geförderte Variante aus jedem Blickwinkel die bessere Wahl.
Bei Erneuerung der Heizungstechnik unterscheiden sich die Fördersätze stark, je nachdem, welche neue Heizungstechnik eingebaut wird und welche alte Technik sie ersetzt.
- Ich zeige Ihnen auf, welche Fördermittel und –Stellen es gibt
- welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen jeweils einzuhalten sind
- ich dokumentiere die Durchführung der Energiesparmaßnahmen
- stelle die entsprechenden Nachweise aus und
- wenn Sie es wünschen, beantrage ich die Fördermittel bei den zuständigen Stellen für Sie.