Verbrauchsausweise

In bestimmten Fällen (wenn das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat und nach 1977 gebaut wurde) genügt ein sogenannter „Verbrauchsausweis“. Bei diesem Ausweis wird der Energieverbrauch der letzten mindestens 3 Jahre ausgewertet (das bedeutet, es müssen Abrechnungen über alle Energiearten vorliegen, die verwendet wurden, insbesondere auch über Holz, falls ein Kamin oder Ofen vorhanden ist!), klimatische Einflüsse durch besonders kalte oder besonders warme Winter werden herausgerechnet und damit ein Mittelwert des tatsächlichen Verbrauches der letzten 3 Jahre berechnet.
Da sich Ihr persönliches Verhalten (ob Sie z.B. gerne viel und lang heiß duschen und baden oder eher der sportliche Kaltduscher sind, ob Sie es im Hause eher gerne mollig warm oder lieber etwas frischer haben usw.) nicht nachträglich aus dem ermittelten Verbrauch herausrechnen lässt, ist das Ergebnis dieser Berechnungen nur sehr bedingt mit dem anderer Häuser vergleichbar. Dennoch ist dieser Energieausweis für die genannten Gebäude zulässig und dieser Ausweis ist, da der Aufwand für seine Erstellung recht überschaubar ist, vergleichsweise preiswert.
Sollte Ihnen dieser Ausweis nicht aussagekräftig genug sein oder sollte er für Ihr Gebäude nicht zulässig sein, dann benötigen Sie den sogenannten „Bedarfsausweis“.