Wer braucht einen Ausweis?

- Sie planen, ein Haus zu bauen? Dann benötigen Sie in jedem Fall den aufwendigeren, aber auch deutlich aussagekräftigeren Energiebedarfsausweis.

- Wenn Sie ein bestehendes Haus (sogenanntes „Bestandsgebäude“) besitzen, dann gilt:

o Wenn Sie Ihr Haus

- selber nutzen und

- nicht vermieten oder verkaufen wollen und auch

- keine Änderungen an Außenbauteilen daran vornehmen wollen,

dann benötigen Sie keinen Energieausweis.

o Wollen Sie Ihr Haus aber verkaufen oder vermieten (auch eine Wohnung darin), dann ist das Vorliegen eines Energieausweises und das Angeben wesentlicher Informationen daraus bereits bei der Inserierung der Immobilie vorgeschrieben:

- Hat Ihr Haus weniger als 5 Wohneinheiten und ist nach 1977 gebaut oder jüngeren Datums nach den entsprechenden Vorschriften energetisch umfassend saniert worden, dann haben Sie die Wahl zwischen dem einfachen und preiswerten Verbrauchsausweis oder dem deutlich aussagekräftigeren, aber auch teureren Bedarfsausweis.

- Ist Ihr Haus vor 1977 gebaut und auch nicht jüngeren Datums umfassend energetisch saniert worden, dann ist der Bedarfsausweis für Sie Pflicht.

- Hat Ihr Haus 5 oder mehr Wohneinheiten oder handelt es sich um ein Nichtwohngebäude, dann haben Sie die Wahl zwischen beiden Energieausweisarten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

o Wollen oder müssen Sie Änderungen an Außenbauteilen vornehmen (Fenster/Türen erneuern, neu verputzen, Dach neu decken…), dann ist für die entsprechenden Bauteile ein Bauteilnachweis erforderlich, ein Energieausweis (in diesem Fall der Bedarfsausweis) aber nur in besonderen Fällen.

-  Der Energieausweis verliert nach 10 Jahren oder bei größeren energetischen Veränderungen seine Gültigkeit und muss dann neu ausgestellt werden.

 

Haben Sie Ihr Haus in diesem Leitfaden wiederfinden können? Falls Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie mich an und ich werde mit Ihnen klären, ob und wenn ja welchen Energieausweis Sie benötigen. Das kostet dann auch noch kein Geld… ;-)